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Hier erhalten Sie einen Überblick über unser Angebot und die Antragsstellung zur Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale der Bundesregierung für Menschen in Ausbildung in einem Gebärdenvideo.
Wenn Sie als gehörlose oder hörgeschädigte Person Fragen zur Einmalzahlung200 haben, können Sie das Gebärdentelefon der Info-Hotline mittels Videotelefonie im Internet nutzen.
Mit einem internetfähigen Endgerät (zum Beispiel PC, Tablet oder Smartphone) und einem uneingeschränkten Internetzugang können Sie einfach und direkt bei dem Gebärdentelefon anrufen. Sie benötigen keine zusätzliche Software und keine Downloads.
Unsere gehörlosen und hörgeschädigten Mitarbeitenden beantworten gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Hinweise:
Nutzen Sie das Gebärdentelefon bitte nur, wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind und in Gebärdensprache kommunizieren.
Über die Chatfunktion können Fragen zur Einmalzahlung nicht schriftlich beantwortet werden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie eine Antwort per E-Mail wünschen.