Das Bundesland Sachsen-Anhalt ist bemüht, seine unter www.einmalzahlung200.de veröffentlichte Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Informationswebseite und die Webseite zur Antragstellung für die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler ist in großen Teilen mit den nationalen Rechtsvorschriften (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie (EU 2016/2102) vereinbar. Die Vereinbarkeit in großen Teilen wurde durch entwicklungsbegleitendes Testen im Rahmen der BITV 2.0 durch die ]init[ AG festgestellt. Die gefundenen Ergebnisse dienen als Grundlage für die Korrektur der gefundenen Barrieren.
In den entwicklungsbegleitenden Tests konnte festgestellt werden, dass die Konformität derzeit aufgrund folgender Unvereinbarkeiten lediglich in großen Teilen erreicht wird.
Diese sind für die Informationswebseite:
Barriere 1:
Die aktuelle Position des Fokus ist nicht durchgehend deutlich. Der geforderte Fokuskontrast entspricht im Kontaktformular nicht den Anforderungen der BITV 2.0.
Barriere 2:
Grafiken, die keine Informationen vermitteln, besitzen Alternativtexte, wodurch der Lesefluss für Screenreader-Nutzer:innen beeinträchtigt wird.
Diese sind für die Webseite zur Antragstellung:
Barriere 1:
Das HTML-Markup enthält ID-Fehler.
Barriere 2:
Informations-Icons in der Anmeldung sind nur mit der Maus zu erreichen, wodurch Screenreader-Nutzer:innen und Nutzer:innen, die nur via Tastatur durch die Seite navigieren keinen Zugriff auf diesen Hinweis haben.
Barriere 3:
Es ist keine Methode gegeben, um Bereiche zu überspringen, wodurch Screenreader-Nutzer:innen und Nutzer:innen, die nur via Tastatur durch die Seite navigieren nicht direkt zum gewünschten Inhalt springen können.
Barriere 4:
Die Hauptsprache der Startseite ist nicht im Quellcode angegeben.
Barriere 5:
Es sind Freitextfelder vorhanden, welche nicht über die maximal mögliche Zeichenanzahl, die genutzt werden kann, informieren.
Barriere 6:
Die Hierarchie der Überschriften wurde nicht durchgehend korrekt verwendet.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unter www.einmalzahlung200.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 0391 567 01.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineredaktion der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden.
Die Ombudsstelle erreichen Sie unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Postanschrift
Ombudsstelle
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon:
0 39 23 / 7 51 – 69
Diese Erklärung wurde am 20. Februar 2023 erstellt.